Garantiebedingungen
A. Produktgarantie
Die S:FLEX GmbH, Reinbeker Weg 9, 21029 Hamburg (im Folgenden „S:FLEX GmbH“) stellt höchste Ansprüche an die Qualität ihrer Produkte. Diese werden unter Beachtung höchster Qualitätsanforderungen gefertigt. Die S:FLEX GmbH (Garantiegeber) gewährt ihrem Kunden als direktem Vertragspartner (Garantienehmer) nach entsprechender Vereinbarung folgende Produktgarantie.
Der Garantiegeber garantiert unter den Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Gefahrübergang gegenüber dem Garantienehmer, dass die metallischen Bestandteile der Gestelle frei von Fehlern in Material und Verarbeitung sind. Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile.
Diese Produktgarantie gilt ausschließlich für S:FLEX Gestellsysteme.
B. Garantiebedingungen
1. Garantieleistungen
Liegt ein Garantiefall entsprechend der nachstehenden Garantiebedingungen vor und weist ein Gestell innerhalb der vereinbarten Garantiezeit einen Mangel auf, so wird das Gestell nach unserer Wahl – sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist –
- bei uns repariert oder
- ein nach Typ und Alter gleichwertiges Ersatzgestell geliefert.
Sollte der Typ des Gestells im Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr produziert werden, behält sich der Garantiegeber das Recht vor, einen anderen Typ des Gestells, der ggf. Abweichungen in Größe, Form, Farbe o.ä. aufweist, zu liefern. Für insoweit neu gelieferte oder reparierte Gestelle gilt nur die verbleibende Restzeit des ursprünglichen Garantiezeitraums. Der Transport bzw. Versand der Gestelle von und zu dem Garantiegeber darf nur mit vorherigem Einverständnis mit dem Garantiegeber vorgenommen werden. Stimmt der Garantiegeber der beabsichtigten Maßnahme zu, trägt der Garantiegeber die bei der Durchführung der Maßnahme entstehenden Transport- bzw. Versandkosten.
2. Allgemeine Garantiebedingungen
2.1 Die Garantie begründet nur Ansprüche unseres unmittelbaren Vertragspartners, über den alle Garantiefälle abzuwickeln sind. Die Geltendmachung der Garantie durch Dritte ist nur möglich, wenn wir dem zuvor schriftlich zustimmen. 2.2 Diese Garantie gilt unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen oder außervertraglichen Ansprüchen. Diese Garantie ist eine selbstständige, freiwillige und unentgeltliche Leistung des Garantiegebers, die keinen Einfluss auf die Beschaffenheitsvereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer hat.
2.3 Die Garantie gilt innerhalb der Europäischen Union oder innerhalb eines Drittlandes, in dem das Gestell durch den Garantiegeber erstmals in Verkehr gebracht wurde, mit Ausnahme den USA und Kanada.
2.4 Garantieansprüche können nur innerhalb der jeweils geltenden Garantielaufzeit geltend gemacht werden. Eine Verlängerung der Garantielaufzeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
2.5 Ist der Garantienehmer Unternehmer, ist Voraussetzung für die Geltendmachung der Garantieansprüche, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse
3.1 Voraussetzung für einen Anspruch aus der Garantie ist eine sachgemäße und fachgerechte Anwendung, Installation, Wartung und Benutzung der Gestelle unter gewöhnlichen Einsatzbedingungen. Weiterhin ist die Einhaltung der Montage-, Wartungs- und Betriebsanleitung einschließlich der darin genannten Sicherheits- und Warnhinweise Voraussetzung für einen Anspruch aus der Garantie. Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf Verschleißteile.
3.2 Ein Garantiefall liegt nicht vor, wenn Schäden oder Beeinträchtigungen des Produktes
- dadurch entstanden sind, dass das Produkt nicht entsprechend unserer Montage- und Betriebsanleitung oder das Produkt entgegen den allgemein anerkannten Regeln der Technik transportiert, eingebaut, montiert, geprüft, repariert oder betrieben wurde
- dadurch entstanden sind, dass das Produkt nicht vor oder während der Montage sachgemäß gelagert wurde dadurch entstanden sind, dass das Produkt nicht entsprechend der vereinbarten technischen Spezifikation oder entgegendes vorgesehenen Verwendungszwecks genutzt bzw. betrieben wurde.
- dadurch entstanden sind, dass das Produkt außergewöhnlichen Umgebungseinflüssen oder höherer Gewalt (Blitzschlag,Hagelschlag, Feuer, Sturm, Naturkatastrophen etc.) oder Vandalismus oder Diebstahl ausgesetzt war durch Korrosion, z.B. infolge von oxidationsfähigen Metallkombinationen am Photovoltaikfeld (z.B. chemische Reaktionen mit Kupfer) entstanden sind.
- dadurch entstanden sind, dass die Tragfähigkeit einer Dachkonstruktion bzw. des Bodens vor der Installation der Gestelle nicht entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik und gem. den anwendbaren technischen Normen sichergestellt wurde.
- dadurch entstanden sind, dass die Dachkonstruktion bzw. der Boden nicht den Anforderungen/ Vorgaben in den Montageanleitungen für das jeweilige Produkt entsprechen.
- dadurch entstanden sind, dass Eingriffe und Veränderungen am Produkt oder seinem Zubehör ohne ausdrückliche Zustimmung der S:FLEX GmbH vorgenommen wurden.
- dadurch entstanden sind, dass das Produkt nicht einmal jährlich von qualifiziertem Personal gewartet wurde. dadurch entstanden sind, dass andere als Original S:FLEX Zubehör- oder Ersatzteile oder sonstige Komponenten verwendet wurden.
3.3 Der Garantieanspruch gilt nicht für Schönheitsmängel, d.h. geringfügige Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die für den Wert und den bestimmungsgemäßen Gebrauch unerheblich sind.
3.4 Der Garantiegeber haftet nicht für Verzögerungen von Leistungen aus dieser Garantie wegen höherer Gewalt, Krieg, kriegsähnlichen Zuständen, Unruhen, Streik, Epidemien, Feuer, Überschwemmung oder anderer vergleichbarer Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Garantiegebers liegen.
3.5 Über die in den Garantiebedingungen genannten Rechte hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz der unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, sowie Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen bzw. Schäden, die aufgrund der Demontage, Untersuchung, Entsorgung, Neuinstallation oder dem Transport des defekten sowie des zu liefernden Produktes entstehen, sind nicht von der Garantie umfasst. Der Gesamthaftungsumfang aus der Garantie ist begrenzt auf den vom Kunden für das Produkt zu zahlenden Kaufpreis.
3.6 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche
- auf Schadensersatz wg. vorsätzlicher oder grob fahrlässig verursachter Schäden, die von unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden,
- wg. leichter Fahrlässigkeit, soweit und sofern der Garantiegeber seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
- Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- wg. Schäden, die an Leben, Körper und Gesundheit aufgetreten sind und die unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben im Falle einer zwingenden gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz
4. Vorgehensweise im Reklamationsfall
4.1 Bitte wenden Sie sich bei einem Garantiefall unverzüglich an die:
S:FLEX GmbH
Elsäßer Straße 12
79189 Bad Krozingen
Germany
Tel: +49 761 888 56 08 0
E-Mail: info@sflex.de
Bitte beachten Sie, dass zu reklamierende Bauteile, welche ohne vorhergehende telefonische Meldung bei der S:FLEX GmbH eingehen, nicht angenommen werden können.
4.2 Bitte halten Sie für den Anruf stets folgende Informationen bereit:•
- Ihren Namen und Anschrift sowie eine Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können
- Die Modellbezeichnung des Gestells
- Ort und Anschrift der Gestellinstallation
- Das Installationsdatum
- Die projektbezogene technische Dokumentation
Vollständige Auflistung der beobachteten Fehler und weitere Informationen, die zur Analyse beitragen können - Den Kaufbeleg
4.3 Die Mitarbeiter der S:FLEX GmbH werden Sie über die weitere Vorgehensweise informieren und Ihnen Ihre individuelle Reklamationsnummer mitteilen, unter der Sie Auskünfte über die Abwicklung Ihres Reklamationsfalles erhalten können. Bitte geben Sie diese Reklamationsnr. bei zukünftigem Schriftverkehr bzw. der späteren Abwicklung des Reklamationsfalls immer an.
4.4 Soweit Sie von den Mitarbeitern der S:FLEX GmbH im Rahmen der Reklamationsabwicklung gebeten werden, bestimmte Unterlagen zuzusenden, sind diese postalisch oder per Telefax an die in Ziffer 4.1 enthaltene Adresse zu übermitteln.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Rechte aus und im Zusammenhang mit dieser Garantie unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand wird grundsätzlich der Hauptsitz des Garantiegebers oder nach seiner Wahl die im Bestellschreiben genannte Niederlassung des Garantienehmers vereinbart, sofern die Voraussetzungen des §§ 38 ZPO vorliegen und nichts anderes vereinbart ist. DerGarantienehmer kann auch bei dem Gericht an seinem Sitz verklagt
werden.
5.3 Die Sprache der Garantie ist Deutsch. Sollten sich Widersprüche zwischen der fremdsprachigen und der deutschen Fassung ergeben, ist die deutsche Fassung maßgeblich.
5.4 Sollte eine Bestimmung dieser Garantiebedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung, welche dem Willen der Parteien und dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am Nächsten kommt.